Stand: 01.04.2024 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der „Lookart GbR“ (nachfolgend „Lookart“ genannt), vertreten durch Kreshnik Keqa, Besnik Salihi sowie Julius Sommer (geb. Nünning) und dem Auftraggeber, gelten für alle Angebote und Leistungen von Lookart ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

I. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle geschlossenen Vertragsbeziehungen mit Lookart. Unser Leistungsangebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Organisationen mit gemeinnützigem Status.

  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, Lookart stimmt diesen schriftlich zu. Mit der Annahme eines Angebots von Lookart akzeptiert der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen mit dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

  3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, bedürfen der Schriftform, wobei E-Mails als schriftlich gelten. Solche individuellen Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für deren Inhalt ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung von Lookart einschließlich per E-Mail maßgebend.

II. Leistung

  1. Lookart bietet umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich der Medienproduktion und -vermarktung an. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Dienstleistungen in den Bereichen Image und Branding, Social Media Marketing und Social Recruiting, sowie gemeinwesenorientierte Medienarbeit.

  2. Lookart ist ausschließlich für die ausdrücklich im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen verpflichtet. Jegliche darüber hinausgehenden Leistungen bedürfen einer separaten Vereinbarung und werden entsprechend gesondert vergütet.

  3. Lookart ist für die professionelle Durchführung der Dienstleistungen verantwortlich, jedoch nicht für das Erreichen eines spezifischen unternehmerischen Erfolgs beim Auftraggeber. Insbesondere gibt Lookart keine Garantie hinsichtlich quantitativer oder qualitativer Ergebnisse der durchgeführten Werbekampagnen.

  4. Lookart ist berechtigt, die dem Auftraggeber geschuldeten Leistungen durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder andere Dritte erbringen zu lassen, wobei Lookart für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistungen verantwortlich bleibt.

  5. Unterbleibt eine notwendige Mitwirkungshandlung des Auftraggebers und wird hierdurch die Leistungserbringung durch Lookart beeinträchtigt, bleibt der Vergütungsanspruch von Lookart bestehen.

  6. Die Vergütung für die Dienstleistungen von Lookart schließt ausdrücklich Budgets für Werbekampagnen aus. Solche Budgets sind vom Auftraggeber gesondert bereitzustellen.

  7. Werbeanbieter, wie Meta Platforms, LinkedIn, TikTok und Google, können Werbekampagnen jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden oder einstellen. Für Entscheidungen dieser Werbeanbieter trägt Lookart keine Verantwortung. Ungeachtet solcher Entscheidungen bleibt der Vergütungsanspruch von Lookart gegenüber dem Auftraggeber bestehen.

  8. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit den von ihm in Auftrag gegebenen Werbekampagnen. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, Internetauftritte, Impressumspflichten, Datenschutzerklärungen und sonstige rechtliche Anforderungen. Für die Rechtskonformität der Werbekampagnen übernimmt Lookart keine Haftung.

  9. Sofern Lookart Dienstleistungen bereitstellt, die mit regelmäßigen Kosten durch Drittanbieter verbunden sind (beispielsweise für Landingpages oder Domains) und diese Dienstleistungen über Lookart abgewickelt werden, können diese Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

  10. Lookart behält sich das Recht vor, Verträge mit Drittanbietern, die über Lookart abgeschlossen wurden, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung oder Begründung zu kündigen. Sollte der Auftraggeber während der Laufzeit eines solchen Vertrags die Dienstleistung übernehmen wollen, obliegt es ihm, den Vertrag eigenständig zu übernehmen, alle anfallenden Umzugskosten zu tragen und den Umzug eigenständig zu organisieren. 

III. Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Angebotsstellung von Lookart und die schriftliche Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die schriftliche Annahme kann auch in elektronischer Form per E-Mail erfolgen, sofern ein klarer Projektbezug ersichtlich ist.

  2. Das von Lookart unterbreitete Angebot enthält eine Angebotsfrist, innerhalb derer der Auftraggeber das Angebot annehmen kann. Nach Ablauf dieser Frist ist Lookart nicht mehr an das Angebot gebunden.

  3. Für weiterführende Leistungen, die fernmündlich, schriftlich oder in Textform vereinbart wurden, wird die Verbindlichkeit erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Lookart hergestellt.

  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Angebote, Auftragsbestätigungen oder sonstige Verträge innerhalb der im jeweiligen Dokument angegebenen Frist auf Richtigkeit zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten Lookart unverzüglich schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Ist keine Frist angegeben, gelten hierfür 5 Werktage. 

IV. Zahlung, Preis und Bedingungen

  1. Die von Lookart schriftlich mitgeteilten Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sind verbindlich.

  2. Die von Lookart genannten Preise beziehen sich auf die Leistungen ab Werk und umfassen nicht die Kosten für Verpackung, Transport, Versand, Versicherung und Zoll. Diese Kosten werden nur dann zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn sie für die Erfüllung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind.

  3. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders in der Rechnung angegeben, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

  4. Lookart ist berechtigt, dem Auftraggeber Vorab- und Teilzahlungen aus allen Verträgen in Rechnung zu stellen und behält sich das Recht vor, ganz oder teilweise Vorkasse zu verlangen.

  5. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig und nur dann, wenn alle vorhergehenden Rechnungen des Auftraggebers beglichen sind.

  6. Sofern zwischen dem Auftraggeber und Lookart eine Zahlungsart per Lastschrifteinzug vereinbart wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, Lookart ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein solches Mandat wird auf Anfrage von Lookart zur Verfügung gestellt.

  7. Im Falle, dass vereinbarte Lastschriften nicht von dem Konto des Auftraggebers eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, verpflichtet sich der Auftraggeber, den geschuldeten Betrag innerhalb von drei Werktagen nach der Rückbuchung an Lookart zu überweisen. Die durch die Rückbuchung verursachten Kosten trägt der Auftraggeber.

  8. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur dann zulässig, wenn beide Vertragsparteien sich hiermit einverstanden erklärt haben oder wenn die Aufrechnung rechtskräftig festgestellt wurde. Das gleiche gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei. 

V. Kündigung, Laufzeit und Verzug

  1. Die Laufzeit dieses Vertrages wird im Hauptvertrag zwischen den Vertragsparteien festgelegt. Wird der Vertrag nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, so verlängert er sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer zu unveränderten Konditionen. Bei einer Verlängerung wird keine erneute Einrichtungsgebühr erhoben.

  2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies umfasst sowohl die Übermittlung per Briefpost als auch elektronisch per E-Mail.

  3. Ein vorzeitiges Kündigungsrecht vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein im Vertrag definierter Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.

  4. Im Falle von Umständen, die Lookart nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Krankheit, technische Schwierigkeiten, Lieferprobleme von Dritten), ist Lookart zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  5. Die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch Lookart setzt den Eingang des vereinbarten Rechnungsbetrages bei Lookart und das vollständige Vorliegen aller erforderlichen Informationen und Unterlagen voraus.

  6. Die Einhaltung vereinbarter Lieferzeiten setzt die vollständige Klärung aller vertraglichen Details sowie das rechtzeitige Eintreffen aller vom Auftraggeber zu erbringenden Zahlungen, Sicherheiten und sonstigen Mitwirkungspflichten voraus. Bei Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

  7. Gerät der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Lookart berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen.

  8. Bei Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers, etwa bei der Prüfung von Entwürfen, kann Lookart die Lieferzeit entsprechend unterbrechen.

  9. Sollte der Auftraggeber bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei Zahlungen in Verzug geraten, ist Lookart berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein Kündigungsrecht des Auftraggebers in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

  10. Sollte der Auftraggeber vereinbarte Fristen nicht einhalten, ist Lookart berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall behält sich Lookart das Recht vor, Ausfallleistungen in Rechnung zu stellen, sofern der Auftraggeber für die Nichteinhaltung der Frist verantwortlich ist.

  11. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Lookart aufgrund von Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Lookart berechtigt, die bis zum nächsten regulären Beendigungstermin fällige Vergütung als Schadensersatz geltend zu machen.

VI. Mitwirkungspflicht

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lookart die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Materialien, wie Texte, Grafiken und Requisiten, innerhalb der vereinbarten Fristen zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lookart alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Anweisungen zeitgerecht bereitzustellen. Dies umfasst auch Feedback und Abnahmen zu Entwürfen, Konzepten und sonstigen Zwischenergebnissen im Rahmen des Auftrags.
  3. Der Auftraggeber garantiert, dass das Arbeitsmaterial, das an Lookart übergeben wird (z.B. Fotos, Videos und Texte), frei von Rechten Dritter ist oder die erforderlichen Genehmigungen für die Zwecke der Leistungserbringung vorliegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Lookart von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren.
  4. Der Auftraggeber ist ebenfalls verpflichtet, Lookart zeitnah alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die erfolgreiche Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem spezifische Anweisungen, Zielvorgaben und Feedback zu Entwürfen und Konzepten. 
  5. Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch denAuftraggeber, die zu Verzögerungen in der Leistungserbringung durch Lookart führen, ist Lookart berechtigt, eine Anpassung der Liefer-und Leistungstermine sowie eine angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen.

VII. Abnahmebedürftigkeit

  1. Lookart ist berechtigt, vom Auftraggeber die Abnahme der von Lookart erbrachten Leistungen bzw. Teilleistungen zu verlangen. Dies schließt sowohl das Endprodukt als auch wesentliche Zwischenschritte ein, wie die Erstellung von Drehbüchern oder Redaktionsplänen.

  2. Die Abnahme sollte innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung über die Fertigstellung erfolgen, wobei dies sowohl kurzfristige als auch langfristige Projekte berücksichtigt. Die Festsetzung angemessener Fristen erfolgt in der Regel schriftlich, meist per E-Mail.

  3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung ausdrücklich anerkennt, die Leistung ohne Einwände nutzt oder die Abnahme aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Umstand nicht zustande kommt.

  4. Sollte der Auftraggeber nach erfolgter Abnahme oder bei nicht gerechtfertigter Nichtabnahme der ordnungsgemäß erbrachten Leistungen durch Lookart sämtliche Vergütungen verweigern, ist Lookart berechtigt, den vollen Betrag zu fordern. In solchen Fällen gilt die Leistung als mangelfrei und vollständig abgenommen.

  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lookart festgestellte Mängel unverzüglich und schriftlich zu melden. Die Reklamationsfrist beträgt in der Regel 10 Werktage nach Lieferung oder Fertigstellung der Leistung, kann jedoch je nach Art und Umfang des Projektes sowie in Absprache mit dem Auftraggeber individuell angepasst werden.

  6. Lookart behält sich vor, jede Reklamation hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit innerhalb der verbleibenden Zeit bis zur Veröffentlichung zu bewerten. Lookart ist bestrebt, alle Änderungswünsche so effizient wie möglich umzusetzen, muss jedoch die praktische Machbarkeit und die verfügbare Zeit bis zur geplanten Veröffentlichung berücksichtigen.

  7. Bei Projekten mit engen Zeitplänen, insbesondere wenn schnelle Veröffentlichungen erforderlich sind, wird Lookart in Absprache mit dem Auftraggeber realistische Fristen für Reklamationen und Änderungen festlegen.

  8. Nach Durchführung aller vereinbarten Leistungen und etwaiger Mängelbeseitigungen ist Lookart berechtigt, eine Gesamtabnahme der Leistungen zu verlangen. Etwaige versteckte Mängel, die bei der Gesamtabnahme nicht erkennbar waren, unterliegen den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. 

VIII. Urheberrecht und Nutzungsrecht

  1. Der Auftraggeber erkennt an, dass sämtliches von Lookart bereitgestellte Arbeits- und Leistungsergebnisse, neben Film- und Fotoaufnahmen durch das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG), urheberrechtlich geschützt sind und dass Lookart als Urheber gilt. 

  2. Lookart behält alle Urheberrechte an im Rahmen der Dienstleistungen entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Arbeits- und Leistungsergebnissen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Video-, Foto- und Audioproduktionen, Grafiken, Treatments, Storyboards und Konzepte. 

  3. Lookart gewährt dem Auftraggeber ein grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Materialien (Fotos, Videos etc.), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, die erstellen Produkte gemäß den vereinbarten Bedingungen für geschäftliche und werbliche Zwecke zu nutzen.

  4. Der Auftraggeber erhält das Recht, die von Lookart erstellten Materialien zu präsentieren und öffentlich vorzuführen. Dies erfolgt unter Beachtung der vereinbarten Nutzungsbedingungen, einschließlich der spezifizierten Formate und Kanäle, in denen die Materialien verwendet werden dürfen.

  5. Eine Weitergabe dieser Materialien an Dritte ist ohne Lookarts schriftliche Zustimmung untersagt.

  6. Eine Bearbeitung oder Veränderung der erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Lookart.

  7. Der Auftraggeber darf die von Lookart erstellten Materialien im Internet (beispielsweise auf YouTube, Instagram, Facebook, TikTok, auf der eigenen Webseite) veröffentlichen. Für diese ordnungsgemäße Lizenzierung sorgt Lookart. Für die Nutzung in anderen Medien (wie TV und Kino) ist der Auftraggeber selbst für die Einholung und Einhaltung der notwendigen Rechte verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Archivmusik oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken Dritter, für die spezifische Lizenzbedingungen zu beachten sind.

  8. Sofern keine Vertragslaufzeit festgelegt wurde, übergibt Lookart die Leistungs- und Arbeitsergebnisse (z.B. finale Film-, Foto- und/oder Audiodaten) nur in digitaler Form nach vollständiger Bezahlung. Auch die Nutzungsrechte an den Leistungs- und Arbeitsergebnissen gehen erst auf den Auftraggeber über, wenn die vollständige Bezahlung erfolgt ist.

  9. Bei festgelegter Vertragslaufzeit erhält der Auftraggeber für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Lookart erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.

  10. Lookart erhält das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht,, neben den direkten Arbeits- und Leistungsergebnissen auch begleitendes Material wie Instagram Stories oder sonstigen Social Media Content, der im Rahmen der Projekte entsteht, für eigene Werbezwecke zu nutzen. Diese Nutzung umfasst einschließlich, aber nicht beschränkt auf Social Media-Kanäle, die Webseite und Printmedien, die einen synergistischen Werbeeffekt für Lookart erzeugt, ohne die Interessen der Auftraggeber zu beeinträchtigen. Die Nutzung erfolgt unter strikter Beachtung aller relevanten Persönlichkeits- und Datenschutzrechte. 

IV. Haftung, Versicherung und Freihaltung

  1. Lookart haftet dem Auftraggeber gegenüber für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden, vorbehaltlich der Anwendbarkeit zwingender gesetzlicher Haftungsregelungen. Diese AGB ersetzen oder umgehen keine gesetzlichen Haftungsvorschriften.

  2. Der Auftraggeber übernimmt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung des Urheberrechts bei von ihm bereitgestelltem Material und stellt Lookart von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechtsverletzungen frei.

  3. Der Auftraggeber ist verantwortlich für den ausreichenden Versicherungsschutz der an Lookart übergebenen Materialien. Lookart übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung dieser Materialien.

  4. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über sämtliche notwendigen Nutzungsrechte für Materialien verfügt, die er Lookart zur Einbindung in die Arbeits- und Leistungsergebnisse überlässt. Dazu gehören u. a. Bild-, Ton- und Videomaterialien. Der Auftraggeber überträgt Lookart mit der Bereitstellung dieser Materialien die erforderlichen Nutzungsrechte zur Bearbeitung, Verwertung und Veröffentlichung im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen.

  5. Tritt der Fall ein, dass Dritte gegenüber Lookart berechtigte Ansprüche aufgrund von Urheberrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten geltend machen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten der Rechtsverteidigung und stellt Lookart von solchen Ansprüchen frei.

  6. Lookarts Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und angemessener Datensicherung entstanden wäre. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung des Datenverlustes. 

X. Verschwiegenheit & Datenschutz

  1. Lookart und der Auftraggeber verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren und diese ausschließlich für Zwecke der Zusammenarbeit zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.

  2. Als vertraulich gelten alle Informationen und Unterlagen, die einer Partei von der anderen zur Verfügung gestellt werden, einschließlich Geschäftsvorgänge, Dokumente, Daten und urheberrechtlich geschützte Materialien.Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei des Vertrags bereits rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt, veröffentlicht und / oder ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben hat.

  3. Der Auftraggeber und Lookart verpflichten sich, die Bestimmungen der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sowie alle relevanten nationalen Datenschutzgesetze einzuhalten. Beide Parteien ergreifen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dies umfasst die Verantwortung, alle gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit solchen Daten zu erfüllen und den Datenschutz in allen Phasen der Zusammenarbeit zu beachten.

  4. Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder von der jeweils anderen Partei zur Weitergabe freigegeben wurden, sind von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen.

  5. Werden einer Vertragspartei vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat sie die andere Vertragspartei hierüber schriftlich zu benachrichtigen. Die Vertragsparteien werden solche Informationen nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei verwerten.

  6. Soweit der Auftraggeber Daten an Lookart übermittelt, stellt der Auftraggeber zuvor Sicherheitskopien hiervon her. Der Auftraggeber übernimmt die alleinige Verantwortung – auch für Ansprüche Dritter – für von ihm an Lookart überlassene Daten. Lookart übernimmt keine Haftung für den Fall eines Datenverlustes. Der Transport geht insoweit zu Lasten des Auftraggebers.

  7. Lookart gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in Deutschland, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz. 

XI. Künstlersozialkasse

  1. Die von Lookart für künstlerische und konzeptionelle Dienstleistungen berechneten Honorare können gemäß §24 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) abgabepflichtig sein. Es obliegt dem Auftraggeber, die Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse (KSK) für die von Lookart erbrachten künstlerischen und konzeptionellen Dienstleistungen gemäß §24 KSVG zu prüfen und zu erfüllen.

  2. Der Auftraggeber wird hiermit informiert, dass bei Beauftragung von Lookart für entsprechende Dienstleistungen die Pflicht zur Leistung der Künstlersozialabgabe entstehen kann. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, sich über die Notwendigkeit und Höhe der Abgabe zu informieren, diese korrekt zu berechnen und fristgerecht an die KSK zu entrichten. Die Künstlersozialabgabe darf nicht von den an Lookart zu zahlenden Honoraren abgezogen werden.

  3. Der Auftraggeber trägt alle rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, die sich aus der Nichterfüllung oder fehlerhaften Erfüllung der Anmelde- und Abgabepflichten ergeben, einschließlich etwaiger Nachforderungen oder Bußgelder durch die KSK oder andere Behörden. 

XII. Salvatorische Klausel

  1. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Elektronische Dokumente, insbesondere E-Mails, erfüllen die Anforderung der Schriftform.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken in diesen AGB. 

XIII. Erfüllungsort und Gerichtstand

  1. Der Erfüllungsort für alle aus diesen AGB resultierenden Verträge und Verpflichtungen ist der Geschäftssitz von Lookart.

  2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die auf Grundlage dieser AGB geschlossen werden, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Braunschweig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Lookart behält sich das Recht vor, bei internationalen Geschäftsbeziehungen den Gerichtsstand nach dem Sitz des Auftraggebers zu bestimmen, sofern dies rechtlich zulässig und angemessen ist.

  3. Auf diese AGB und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen Lookart und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des deutschen internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen. Bei internationalen Geschäftsbeziehungen werden zusätzlich die relevanten internationalen Bestimmungen und Gesetze berücksichtigt.